Was ist eine Anschlussfinanzierung?
Nach dem Ende der Zinsbindung, wenn eine Restschuld besteht und Sie sich dafür entscheiden, diese nicht abzulösen, sondern weiter zu finanzieren, spricht man von einer Anschlussfinanzierung. Um attraktive Finanzierungsoptionen zu erhalten, ist es ratsam, spätestens 12 Monate vor Ablauf des Darlehens nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen. Obwohl Ihr aktueller Kreditgeber gesetzlich verpflichtet ist, Ihnen spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein neues Angebot zu machen, zeigen Vergleiche oft, dass die Konditionen anderer Institute deutlich vorteilhafter sind.
Muss ich bei meiner bisherigen Bank bleiben?
Die gute Nachricht: Nach Ablauf der Zinsbindung kann der bisherige Kreditgeber und die damit verbundenen Darlehensbedingungen durch einen neuen Darlehensgeber abgelöst werden. Dadurch können neue Finanzierungskonditionen festgelegt werden. Durch die Aufnahme eines neuen Darlehens haben Sie die Möglichkeit, die Finanzierung an Ihre aktuellen finanziellen Verhältnisse anzupassen. So können Sie die Finanzierung unter neuen, vereinbarten Konditionen (z.B. Raten, Zinssatz, Sondertilgung etc.) fortsetzen.
Kostet mich der Wechsel etwas?
Die Wahl des Zeitpunkts für Ihre Anschlussfinanzierung ist entscheidend, da sie Einfluss auf die folgende Zinsentwicklung hat. Außerdem ist der Wechsel zu einer anderen Bank weder kostspielig noch mühsam. Den geringen Aufwand für das Abtreten der Grundschuld kompensieren oft vierstellige Einsparungen.
Wussten Sie schon…?
…dass Sie Ihren Darlehensvertrag – unabhängig davon, wie lange Ihre Zinsbindung beträgt – bereits nach 10 Jahren mit einem sogenannten Sonderkündigungsrecht beenden können? Angenommen, Sie haben einen laufenden Vertrag mit einem Zinssatz von 3,3% und einer Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren. Nach 7 oder 10 Jahren stellen Sie fest, dass bei einer Umschuldung ein Zinssatz von 1,2% möglich wäre. Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht Ihnen, diesen Vorteil zu nutzen.
Welche verschiedenen Modelle der Anschlussfinanzierung gibt es?
- Prolongation
- Umschuldung
- Forward-Darlehen
Nutzen Sie unsere kostenfreie Beratung für Ihre Anschlussfinanzierung
Prolongation
Bei einer Prolongation verlängern Sie Ihr Darlehen bei der derzeit finanzierenden Bank. In der Regel erhalten Sie 6 Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein neues Angebot von Ihrem Darlehensgeber. Bei Annahme dieses Angebots profitieren Sie von einer unkomplizierten und zügigen Abwicklung. Eine erneute Bonitätsprüfung ist in der Regel nicht erforderlich, da Ihre Daten der Bank bereits vorliegen. Durch die Prolongation entfallen zudem die Kosten für eine Grundschuldübertragung. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einem Wechsel zu einer anderen Bank oft vierstellige Zinskosten eingespart werden können, was die genannten Punkte relativiert. Ein Vergleich lohnt sich zweifellos.
Umschuldung
Bei einer Umschuldung handelt es sich um die vorzeitige Ablösung Ihres Darlehens und die Umschuldung zu einem anderen Darlehensgeber. Diese Finanzierungsoption ist nicht immer umsetzbar, da die aktuell finanzierende Bank der Ablösung nur unter bestimmten Bedingungen zustimmen muss. Vorfälligkeitszinsen fallen dabei an und müssen im Zuge der Umschuldung beglichen werden. Zudem entstehen Kosten für die Grundschuldabtretung und den Notar. Trotz dieser Punkte bietet die Umschuldung die Möglichkeit, erhebliche Summen einzusparen. Dabei ist zu betonen, dass der Prozess der Umschuldung einfacher und weniger aufwendig ist als oft angenommen. Sie ermöglicht zudem die Festlegung von Konditionen, die Ihre aktuelle finanzielle und persönliche Situation berücksichtigen.
Forward-Darlehen
Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehen mit einer Vorlaufzeit von bis zu 60 Monaten. Die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung des Darlehens wird als Forward-Periode bezeichnet. Mit einem solchen Darlehen kann der Darlehensnehmer einen bestimmten Zinssatz für die Zukunft sichern, indem er ihn zum Zeitpunkt der Vertragsvereinbarung festlegt. Der Vorteil des Forward-Darlehens liegt darin, dass der Darlehensnehmer das Risiko steigender Zinsen ausschließen kann, indem er eine feste Sollzinsbindung beim Vertragsabschluss vereinbart. Der Nachteil besteht darin, dass der Darlehensnehmer das Forward-Darlehen akzeptieren muss, selbst wenn die Zinsen auf dem Markt unter den vereinbarten Zinssatz gefallen sind. Dabei ist zu beachten, dass für jeden Monat bis zur Auszahlung ein geringer Zinsaufschlag berechnet wird, der in der Regel zwischen 0,01 und 0,04 % liegt. Einige Anbieter bieten jedoch Forward-Darlehen ohne Aufschlag für die ersten Monate oder das erste Jahr an. Wenn also Ihre Sollzinsbindung in den nächsten 5 Jahren endet, kann ein Forward-Darlehen eine kostengünstige Lösung mit erheblichem Sparpotenzial sein.